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Das sogenannte „Oberdorf“

Autor/Quelle: Werner Jensen,  Hasseldieksdammer Rundbrief 1/2004, 3/2004, 4/2004 und 1/2005
Bilder: Kieler Stadtarchiv, Horst Küppers, Hans Hopp, Paul Gustav Faust

Schon zur Zeit der Eingemeindung H’damms im Jahre 1910 gab es verschiedene Bau- und Entwicklungspläne, die außerhalb der Gehölze viele neue Straßen, z.T. von 22 m Breite und auch 18 m Breite, auch quer zur heutigen Hofholzallee, vom Bahnhof Russee bis zum Bahnhof Kronshagen, auch pa­rallel zur Hofholzallee mit vielen Bauplätzen für Wohnungen verschie­dener Art aufwiesen. In der H’dammer Gemeinde strebte man im Gegensatz zu den anderen neuen Stadtteilen, wie Gaarden, Hassee, Wellingdorf, Neumühlen-Dietrichsdorf dahin, die besondere Naturschönheit durch möglichst viele Einfamilienhäu­ser mit Garten zu erhalten. Es sollte ein Stadtteil der Ruhe und Erholung auch für minderbemittelte Interessen­ten werden. Der ländliche Dorfcha­rakter sollte erhalten bleiben. So kam es nach vielen Vorgesprächen gegen Ende des ersten Weltkrieges im Jahre 1919 zur Gründung einer Baugenossenschaft, deren Ziel ein ruhiges, ländliches Wohnen mit Ertragsgärten zur Ernährung der eigenen Familie oberstes Ziel war.

Die Baugenossenschaft  „Eigenheim Kiel e.G.m.b.H.“  zu Kiel kaufte auf eigene Rechnung ein 24 ha großes Areal nordwestlich der Gaststätte Waldesruh, das begrenzt wurde vom Hofhofz im Norden und der Stadtgrenze nach Westen bis an die Gemeindegrenzen von Kronshagen, Melsdorf und der Russeer Enklave in Heidenberg und im Süden bis fast an den Russeer Wald über den Mettenhofer Weg (heute Hofholzallee) hinaus. Die Landge­ber waren die ansässigen Bauern Dahl, Göttsch und Bohstedt.

Linie 7 - Kieler Strassenbahn
Linie 7 - Kieler Strassenbahn

Zunächst mußte 1920 das reine Ackerland der Bauern durch Straßen erschlossen werden. Durch Generalversammlungsbeschluß wurden die Kosten für die Landfläche der Straßen und den Ausbau derselben auf alle Mitglieder gemäß der jeweiligen Grundstücksgröße umgelegt. Eine Kieler Tiefbaufirma bekam den Zuschlag der Genossen­schaft und stellte die Straßen im Jahre 1921 her. Das Besondere dieser Genossenschaft war der Eigenerwerb der Gesamtfläche und die Erstellung von Privatstraßen, nämlich Straße B: „Am Wohld“, Straße C: „Voßhörn“ und Straße A: „Russeer Weg“ (das Stück vom Göteborgring nach Norden bis zur Stadtgrenze Nr.193). Die Straßennamen wurden am 9.5.1922 festgelegt.

Die gesamte Genossenschafts-Fläche wurde in 106 Parzellen eingeteilt. Die Größe der Grundstücke schwankte zwi­schen 789 m2 und 5.583 m2, die Durch­schnittsgröße beträgt 2000 m2. Der Preis pro m2 betrug 1.50 Mark, auf Goldmark umgerechnet 0,85 GM. Die Genossenschaft hatte anfangs mehr Mitglieder als Parzellen, ein Beweis für die Wertschätzung der landschaftlichen Lage am Waldesrand des Hofholzes. Später im Plan vom April 1921 wurden durch Zusammenlegung und Korrektur 101 Grundstücke ausgewiesen. Dieser Zahl entsprach auch noch im Jahre 1938 die Anzahl der Mitglieder der „Eigenheim Kiel“-Genossenschaft.  

Mit der Stadt wurde über den Anschluß an die städtische Wasserversorgung und die Zuführung von elektrischem Strom verhandelt. Die Wasserzuleitung wurde über die Dahlsche Koppel geführt. Der Strom wurde auf 2 Wegen einmal über Masten auf der Dahlschen Koppel und zweitens über den Mettenhofer Weg (heute Hofholzallee) zugeleitet. Die Geldbeschaffung war für die Genos­senschaft das größte Problem. Da in die­ser Genossenschaft sehr viele im öffent­lichen Dienst beschäftigt waren, brachten die Arbeitgeberzuschüsse und dazu sogenannte Überziehungszuschüsse den Durchbruch, so daß 1921 die ersten 24 Häuser gerichtet werden konnten. Im Ju­ni/Juli 1922 zogen die ersten Familien in ihr eigenes Haus.

Am 16. August 1922 wurde das Richtfest für den zweiten Bauabschnitt, bestehend aus 19 Häusern, festlich begangen, wie die Schleswig-Holsteinische Volks-Zeitung berichtete unter Beteiligung des Kieler Oberbürgermeisters Dr. Lueken. Der Vorsitzende der „Eigenheim Kiel GmbH“ Verwaltungsinspektor Sebasti­an und der Aufsichtratsvorsitzende Leh­rer Lorenzen begrüßten die Ehrengäste vor dem zu richtenden Hause (heute Hofholzallee 233). Ein gemütliches Bei­sammensein in Waldesruh beschloß den Rundgang durch das Siedlungsge­biet. Jedes Siedlungshaus hat 4 Zimmer. eine Küche und Kellerräume. In einem Anbau sind Waschküche und Stall unterge­bracht. Für jedes Haus mußte auch Eigenleistung erbracht werden.

Linie 7 - Kieler Strassenbahn
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Die Baukosten für die ersten Häuser waren mit 40.000 Mark veranschlagt worden, sie kamen in der Endabrechnung auf 250000 Mark infolge der einsetzenden Inflation. Das zweite Bauvorhaben mit 19 Interessenten kam nur mit Hilfe der Stadt Kiel zustande, die sich bereit erklärte, die Finanzierung auf eigene Rechnung zu übernehmen, wenn die Genossenschaft treuhänderisch die Abwicklung übernehmen würde. Deshalb wurden für die 19 Einfamilienhäuser die Deckenhöhe geringer und Gesamtmaße etwas kleiner und das Haus nur halb unterkellert.  

Die ständig explodierende Inflation im Verlaufe der Jahre 1922/23 führte zu immer schwierigeren Bedingungen. Im Kostenanschlag vom 1. April 1922 sollte jedes Haus des 2. Bauabschnitts 230.000.- M kosten, bei Baubeginn im Juni desselben Jahres weit ü­berholt. In der Endabrechnung im Som­mer 1923 kam jedes Haus auf 1,5 Millio­nen Mark. Die Stadt Kiel ging insgesamt mit 35 Millionen Mark in Vorlage und ließ unter der Regie desselben Architekten Schnittger, der schon den 1. Bauab­schnitt geleitet hatte, die 19 Siedlungs­häuser bis zum Sommer 1923 fertig erstellen. Außerdem wurde im Jahre 1922 die Entwässerung des gesamten Genossenschafts-Geländes instandge­setzt. Die Stadt hatte sozusagen diese 19 Objekte auf fremdem Grund gebaut, nämlich dem Grund der Genossenschaft bzw. der Genossen.

Vertraglich war festgelegt, daß nach Rückzahlung der städtischen Baugelder die Häuser ins Eigentum der Genossen bzw. der Genossenschaft gehen sollten. Kurz vor Ende der Inflation gelang es der Baugenossenschaft „Eigenheim Kiel“, noch 15 1/4 Millionen an die Stadt zurück zu geben. Kurz danach, am 1.1.1924, kam es zur Einführung der Renten­mark, da waren die Millionen von der Genossenschaft gezahlten Gelder nur noch 148 Goldmark wert. Die Bilanz der Genossenschaft hatte 1924 einen Goldwert von 1,- GM. Dieser Umstand führte zu langen Verhandlungen zwischen Stadt und dem Vorstand der „Eigenheim Kiel“, die über Jahre hinaus die Bautätigkeit lähmten. Es mußte mit jedem einzelnen Eigentümer verhandelt werden, um eine Aufwertungshypothek zu Gunsten der Stadt in Höhe von 1500 Reichsmark eingetragen zu bekommen. Unter den Eigentümern gab es keine Einigkeit. Die Stadt forderte im Namen der Banken die grundbuchliche Ein­tragung der Hypothek auf Goldmarkbasis, die Genossen erwarteten die Rentenmark-Basis. Die Stadtoberen scheuten einen Prozeß, da man vertragsrechtliche Bedenken hatte. Einige vermögende Siedlungseigentümer zahlten den geforderten Betrag an die Stadt. Andere waren dazu in diesen schwierigen Jahren nicht in der Lage. Der Vorstand der Genossenschaft pochte auf sein formales Recht und ließ sich nicht durch den Vergleich mit den Baugenossenschaften Ellerbek und Kronsburg einschüchtern, mit denen Regelungen zu Stande gekommen waren; denn diese hatten nicht auf eigenem Grund bauen las­sen und waren daher in anderer Rechtslage.  

So gab es nun den jahrelangen Streit zwischen der Stadt und den H’dammer Siedlern, die Genossen in Ellerbek und Kronsburg erkannten die gefor­derte Aufwertung in Goldmark an. In einigen H’dammer Fällen zog sich der Autwertungsstreit mit Siedlungseigentümern noch bis 1934 hin. Auch die vorherigen Landbesitzer Dahl, Göttsch und Bohstedt stellten Ansprüche, die vor dem Aufwertungsgericht entschieden wurden. Die Aufwertungslast betrug für die Genossenschaft 38.000 Goldmark, die am 1.1.1932 fällig war. Die Eigen­tümer der Häuser wurden frühzeitig angehalten, diese geforderten Gelder anzusparen, um nicht in Konkurs zu geraten. Man einigte sich dann auch mit der Stadt, wobei die in Aussicht genommene Verlängerung der Hofholzallee zurückgestellt wurde. Es wurden von der Stadt die Beleuchtung in den Straßen verbessert und auf den Zuwegen durch den Wittländer Wald Lampen an Holzmasten angebracht.

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Die Bautätigkeit der Genossenschaft „Eigenheim Kiel“ war durch diesen Streit für Jahre zum Erliegen gekommen. Erst 1928 kam es zu einem neuen Bauvorhaben mit 15 Häu­sern, die bis 1931 bezogen waren. Die Finanzierung und die Bauaufsicht lagen nun in den Händen der „Heimstätte Schleswig-Holstein“. Hinzu kam eine von der Stadt bewillig­te Hauszinssteuerhypothek, die für jeden Bauherrn Zinsnachlaß erbrachte, und außerdem Steuerbefreiung für die ersten schweren Jahre nach dem Beziehen des Hauses.  

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Ein vierter Bauabschnitt entstand in den Jahren 1934 bis 1937 mit 13 Häusern mit einer geänderten Finanzierung. An Stelle der Hauszinssteuerhypothek kamen nun Geldmittel aus dem freien Kapitalmarkt mit Hilfe von 2 Hypotheken, die durch die Reichsbürgschaft gesichert wurden. Außerdem trat eine bedeutende Zinsermäßigung ein, so daß die Geldbeschaffung leichter wurde. Insgesamt wurden in diesen 4 Bauabschnitten 73 Häu­ser erstellt an unterschiedlichen Plätzen in den 3 angelegten Privat-Straßen und an dem südlichen Russeer Weg und beiderseits des Mettenhofer Weges (heute Hofholzallee). Es gab nach dem ursprüngli­chen Bauplan von 1921 noch 28 freie Plätze für Mitglieder der Genossenschaft „Eigenheim Kiel GmbH“.

Der 2. Weltkrieg von 1939 bis 1945 hat das „0berdorf  im wesentli­chen verschont. Aus dem Jahre 1941 gibt es 3 Schadensmeldungen aus dem Siedlungsge­biet, im Jahre 1944 ent­standen 4 Schäden im Russeer Weg. Nach dem Kriege kam es nun wiederum zu einer längeren Pause in der Entwicklung des „0berdorfs“. Die kurze Bezeichnung Oberdorf setzte sich in der Bevölkerung Hasseldieks­damms rasch durch, zumal das Siedlungsgebiet 33 m über NN (Normal Null) hoch liegt und das alte Dorf Hasseldieksdamm nur 19 m über NN, also ein Höhenunterschied von 14 m zwischen Unterdorf und Oberdorf. Nach dem Kriege beantragte die Genossen­schaft, das freie Dreiecks-Grundstück an der Einmündung der Straße Am Wohld in den   Russeer Weg für eine private Verkaufsstelle zu nutzen. Diese Planung wurde vom Bau­ordnungsamt abgelehnt. Als dann die KWG (Kieler Wohnungsbaugesellschaft) im Februar 1961 an der Privatstraße Am Wohld 5 Neubauten errichten wollte, mußten 4 Bedin­gungen erfüllt sein:

1) Vorauszahlung je Objekt 2500,-DM,

2) Verzicht auf endgültigen Ausbau der Straße,

3) nach Ausbau der Straße sind Erschließungsbeiträge fällig,

4) kostenfreier Übergang bei Fertigstellung der Straße.  

Diese 5 Häuser Hausnummer 7 bis 15 sind dann an der wie ge­plant verbreiterten Verlängerung der Straße Am Wohld errichtet worden. Im älteren Teil der Straße Am Wohld ist es bis heute bei der alten Breite der Privatstraße geblieben. Am 1.1.1963 wurde die Stadt Kiel Rechtsnachfolger der Siedlungsgenossenschaft  „Eigen­heim Kiel GmbH“. Erst in der fol­genden Zeit wünschten viele Ei­gentümer im Siedlungsgebiet durch Grundstücksteilung und durch Hinterlandbebauung ihre großen Gärten zu verkleinern. Diese großen Gärten waren in der Anfangszeit eine wichtige Grundlage der Existenzsicherung gewesen; das meiste Land wurde in jedem Herbst spatentief umgegraben, „das Land lag unterm Spaten“ und in jedem Frühjahr mit Gemüse und Kartoffeln für den tägli­chen Bedarf voll ausgenutzt. In den 60iger und 70iger Jahren wurde den Familien die jährliche Gartenarbeit zu schwierig und die Größe des Ackerlandes zu lästig. So kam es in den 80iger Jahren zu vielen Neubauten in den Baulücken und im Hinterland bei neuen Grundstücksgrößen zwischen 500m2 und 1000m2 und auch zu einer neuen Zufahrtsstra­ße „Rathmannsdorfer Weg“.  

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